
Auto-Licht fällt bei der HU durch
Bonn. Nach wie vor führen Defekte an der Beleuchtung die Pkw-Mängelstatistik an. Laut TÜV NORD rügten die Prüfer in der Hauptuntersuchung (HU) zwischen Juli 2009 und Juni 2010 bei jedem dritten Pkw (35,1 Prozent) die Licht-Anlage. Ein Sprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) appelliert mit Blick auf dieses Ergebnis an alle Autofahrer, verstärkt auf eine intakte Fahrzeugbeleuchtung zu achten.
Die HU-Auswertung bestätigt das Licht-Test-Ergebnis 2010. Im Oktober ermittelten die 38 300 Meisterbetriebe der Kfz-Innungen eine Mängelquote von 35,7 Prozent. Auf den Pkw-Bestand hochgerechnet, seien demnach an die 14,9 Millionen Fahrzeuge betroffen. Der Verbandssprecher empfiehlt, umgehend eine Fachwerkstatt aufzusuchen, wenn die Fahrzeugbeleuchtung nicht ordnungsgemäß arbeitet. Gerade in der dunklen Jahreszeit sei einwandfrei funktionierendes Autolicht ein absolutes Sicherheits-Muss.
Insgesamt berechnete TÜV NORD, dass erneut 5,2 Prozent aller geprüften Fahrzeuge keine Plakette erhalten haben. Allein bei den elfjährigen Fahrzeugen bekamen rund ein Viertel (27 Prozent) die Plakette erst nach einem Besuchen in der Werkstatt. Dabei könnten Autofahrer dem Verbandssprecher zufolge viel Zeit und Geld sparen, wenn sie ihr Fahrzeug von vorne herein "HU-fertig" vorbereiten ließen, bevor der Prüfingenieur ein Auge darauf wirft. Denn der schnelle Weg zur HU-Plakette führe über die Fachwerkstatt:
- Anerkannte AU-Meisterbetriebe ( www.kfz-meister-finden.de) führen die Abgasuntersuchungen (AU) durch. Die eigenständige Teiluntersuchung darf frühestens im Monat vor dem HU-Termin erfolgen.
- Das ist auch sinnvoll, denn dort lassen sich nicht nur eventuelle Mängel an der Abgas-Anlage sofort beheben. Fachleute können das Fahrzeug zudem gleich auf die HU vorbereiten.
- In vielen Kfz-Meisterbetrieben wird die HU von den Überwachungsorganisationen durchgeführt, so dass Autofahrer diese gleich mit in Auftrag geben können.
Seit 1. Januar 2010 erhält der Autofahrer nur noch eine Plakette – nämlich die HU-Plakette für das hintere Kennzeichen, die die ordnungsgemäße Durchführung beider Prüfungen – HU und AU – belegt. Übrigens: Bis zur nächsten HU muss der Prüfbericht aufbewahrt und berechtigten Personen auf Verlangen vorgezeigt werden.










