Schiedsstelle

Antrag für die Schiedstelle

KFZ-Schiedsstelle

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit. 

Dadurch schafft sie es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.

Fragen & Antworten

Anträge & Fristen

Fragen & Antworten

Wann kann die Schiedsstelle eingeschaltet werden?

Die Schiedsstellen in Deutschland lösen Konflikte, die sich aus dem Service oder aus dem Gebrauchtwagenkauf ergeben. Sie befassen sich nicht mit Streitigkeiten, die bei Gericht anhängig sind.

Servicekunden …
… die mit einem durchgeführten Reparaturauftrag nicht zufrieden sind, haben die Möglichkeit, sich an die Schiedsstelle zu wenden, wenn der Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ist – erkennbar an dem weiß-blauen Meisterschild.

Gebrauchtwagenkäufer ...
... können die Schiedsstelle anrufen, wenn ihr Kfz-Betrieb das Meisterschild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung", das Basisschild "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder "Autohandel mit Qualität und Sicherheit" führt.

Anträge & Fristen

Welche zeitlichen Fristen sind einzuhalten?

Die Schiedsstelle wird nur dann tätig, wenn Uneinigkeit zwischen Käufer und Kfz-Betrieb besteht und einer von beiden sich an die Schiedsstelle wendet. Das muss schriftlich erfolgen. Im Juristen-Deutsch heißt das „Anrufungsschrift“. Diese muss rechtzeitig eingereicht werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren.

Achtung: „Rechtzeitig“ bedeutet unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantiefrist; in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von dreizehn Monaten seit Übergabe des Kraftfahrzeuges und in Fällen von Reparaturaufträgen unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes.
Noch eine juristische, aber wichtige Feinheit:
„Unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern“, was nicht bedeutet, dass es sofort geschehen muss. Es bleibt dem, der die Schiedsstelle in Anspruch nehmen möchte, ein angemessener Zeitraum für Überlegungen und Auskünften von bis zu sechs Wochen.

Die Anrufungsschrift

Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften
  • Bezeichnung des Fahrzeuges
  • Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes
  • Benennung eventueller Beweismittel (wie Kaufvertrag, Reparaturrechnungen, Gutachten, Kostenvoranschläge oder auch schriftlich erteilte Aufträge).
    Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges.

Die Kosten des Schiedsverfahrens

Die Inanspruchnahme der Schiedsstelle ist für den Verbraucher kostenfrei.
Sollten Gutachten etc. erstellt werden müssen, so ist die Rechnungsstellung im Einzelfall mit der jeweiligen Schiedsstelle abzuklären.

Schiedsanträge

Die Schiedsanträge zur außergerichtlichen Einigung können hier herunter geladen werden:

  • Schiedsantrag für Serviceverträge
    Schiedsantrag zur außergerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten aus Serviceaufträgen
  • Schiedsantrag für Gebrauchtwagen
    zur außergerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Kraftfahrzeuge

Ausschlaggegebend für die Zuständigkeit der Schiedsstelle ist der Geschäftssitz des Autohauses oder der Werkstatt