Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Einheitliche Ansprechstellen unterstützen Betriebe

Der Arbeitskräftemangel ist an vielen Stellen Realität geworden. Um weiterhin Personal zu haben, ist es wichtig, als Unternehmen auf der einen Seite für Bewerber attraktiv zu sein und zu anderen, sich um seine Mitarbeiter zu kümmern. Das schließt auch Menschen mit Behinderung ein. Was ist zu tun, wenn eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter durch einen Unfall, eine OP oder durch psychische Belastungen schwerbehindert wird? Auf diese und andere Fragen gibt es jetzt eine Antwort.

Neues Beratungsangebot für Arbeitgeber gestartet

Zum Beginn des Jahres 2023 haben die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ihre Arbeit aufgenommen.  Das neue Beratungsangebot für Unternehmen beinhaltet arbeitgeberorientierte Information, Beratung und Unterstützung bei der Einstellung Schwerbehinderter.

Träger der Ansprechstellen ist das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW), das im Auftrag des Integrationsamtes diese Aufgabe flächendeckend in Niedersachsen standortnah durchführt. Niedersachsenweit wurden vom BNW arbeitgebernahe Beratungsstellen an sechs Standorten eingerichtet (Hannover, Göttingen, Osnabrück, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg).

Das Angebot der Einheitlichen Ansprechstellen

Die Teams der EAA beraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu allen Themen rund um die Einstellung Schwerbehinderter und führt souverän durch den „Dschungel“ von Leistungsträgern und Fördermöglichkeiten. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.

Ergänzt wird das Angebot durch Veranstaltungen wie Runde Tische und Tagungen. So können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber untereinander und mit den Akteuren der Inklusion und Rehabilitation vernetzen. Seit Januar stehen die Arbeitgeberberatungen gemäß § 185a SGB IX flächendeckend in Niedersachsen zur Verfügung.

Warum lohnt es sich Schwerbehinderte einzustellen?

Interessante Themen für Arbeitgeber:

  • Mein Mitarbeiter hat plötzlich eine Behinderung – was jetzt?
  • Möglichkeit dem Arbeits- und Fachkräftemangel zu begegnen.
  • Motivierte Mitarbeiter/Auszubildende gewinnen und binden.
  • Besondere Kompetenzen nutzen
  • Kündigungsschutz – Fakten & Mythen
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten / Unterstützungsleistungen für den Arbeitgeber
  • Wie manage ich meine Ausgleichsabgabe?
  • Ausbildung von schwerbehinderten Menschen.
  • Betriebsklima verbessern
  • Produktivität steigern
  • Imagegewinn / Positive Außendarstellung

Bereits im Rahmen der erfolgreichen Projekte „Wirtschaft inklusiv“ und „Unternehmens-Netzwerk Inklusion“ konnte das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH (BNW) umfangreiche Erfahrungen im Bereich der beruflichen Inklusion sammeln, auf die es jetzt zurückgreift.

Einen Informations-Flyer der EAA sowie eine Karte der regionalen Zuständigkeiten mit den Kontaktdaten der einzelnen Koordinierungsstellen finden Sie untenstehend zum Download.

Die EAA (Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitergeber) steht gern für Veranstaltungen und Einzelberatungen zur Verfügung. Kontakt: Fachberater Thomas Grasser, Mobil: 0170-5763942, E-Mail: Thomas Grasser(at)eaa-niedersachsen(.)de.