Voraussetzungen für die Vergabe des Zusatzzeichens "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge"
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Werbung mit dem Zusatzzeichen
Bestandteil des Zusatzzeichens ist die markenrechtlich geschützte Kollektivmarke des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Deshalb dürfen mit dem Zeichen ausdrücklich nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen Werbung treiben, insbesondere auf Webseiten, Briefbogen oder in Printmedien.
Zum Aushang kann das Schild in unserem Shop erworben werden.