Großburgwedel. Kleiner Rückgang für das Saisonkennzeichen: Marginal um 0,4 Prozent ist die Anzahl der Saisonkennzeichen in Niedersachsen zurückgegangen. 186.392 Fahrzeuge im Bestand seien mit einem zeitlich begrenzten Kennzeichen unterwegs. Während Krafträder die größte Gruppe bleiben, seien Lastwagen mit einem Plus von 2,7 Prozent die am stärksten wachsende Fahrzeugklasse. Karl-Heinz Bley, Präsident des Kfz-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, sagte zur aktuellen KBA-Statistik, 1,7 Prozent aller Pkw im niedersächsischen Bestand hätten ein Saisonkennzeichen. Dies seien 82.571 Pkw.
Auffällig im Pkw-Bestand sei das gestiegene Interesse an Saisonkennzeichen für die Oldtimer: Das Plus von 10,6 Prozent korrespondiere mit dem gestiegenen Kaufinteresse für die mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuge. „Rote Zahlen“ indes habe es in der Pkw-Gruppe für Cabrios mit minus 1,3 Prozent gegeben. Auch hier gebe es einen direkten Bezug zur Marktlage, denn das „offene Fahren finde weniger Anhänger“.
Im niedersächsischen Bestand gebe es 90.949 motorisierte Krafträder mit einem Saisonkennzeichen. Dies sei ein kleiner Rückgang von 0,6 Prozent. Die Anzahl der Lastwagen mit Saisonkennzeichen sei um 2,7 Prozent auf 2.225 Fahrzeuge gestiegen. Bley verwies darauf, dass damit 0,6 Prozent aller niedersächsischen Lastwagen mit einem Saisonkennzeichen unterwegs seien.
Die Landesquote für Niedersachsen liege bei 7,2 Prozent. Bundesweit gebe es 2.578.372 Saisonkennzeichen. Größter Vorteil des Saisonkennzeichens sei, dass das Fahrzeug nicht immer wieder neu bei der Zulassungsstelle kostenpflichtig an- und abgemeldet werden müsse.
Der Halter oder die Halterin könne die Saison, während der das Fahrzeug – zum Beispiel ein Cabrio, Motorrad, Wohnmobil oder Wohnwagen – genutzt werden dürfe, selbst festlegen. Einzige Einschränkung: Der Zeitraum müsse mindestens zwei Monate und dürfe höchstens elf Monate umfassen. 79.414 und damit 41 Prozent der Saison-Nutzer hätten sich für eine siebenmonatige Nutzungsdauer entschieden. 64.842 oder 34,8 Prozent wollten das Saisonkennzeichen acht Monate lang nutzen.
Wichtig für die Nutzer sei es zu wissen, dass das Fahrzeug in der Pause der festgelegten Nutzungszeit nicht auf öffentlichem Parkraum abgestellt werden dürfe. Das Fahrzeug habe in den Monaten außerhalb des Betriebszeitraums nicht mehr den erforderlichen Versicherungsschutz.