Bremen. An der Weser haben Autofahrer offensichtlich das Interesse an den Saisonkennzeichen verloren. Die Jahresbilanz des KBA meldet nämlich ein Minus von 3 Prozent, während bundesweit durchschnittlich Pluszahlen im Jahresergebnis 2024 stehen. Karl-Heinz Bley, Präsident des Kfz-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, sagte, die Rückgänge zögen sich nahezu durch alle Fahrzeuggruppen.
Auffällig im Pkw-Bestand sei das gestiegene Interesse an Saisonkennzeichen für die Oldtimer: Das Plus von 6,7 Prozent korrespondiere mit dem gestiegenen Kaufinteresse für die mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuge. „Rote Zahlen“ indes habe es in der Pkw-Gruppe für Cabrios mit minus 3,3 Prozent gegeben. Auch hier gebe es einen direkten Bezug zur Marktlage, denn das „offene Fahren finde weniger Anhänger“. Auch Wohnmobile hätten 1,8 Prozent weniger Saisonkennzeichen montiert.
Im Bestand in Bremen und Bremerhaven gebe es 3.637 motorisierte Krafträder mit einem Saisonkennzeichen. Dies sei ein Rückgang von 2,8 Prozent. Lastwagen und Zugmaschinen mit Saisonkennzeichen seien mit 78, beziehungsweise 64 Fahrzeugen mit den befristeten Kennzeichen stabil.
Die Landesquote für Bremen und Bremerhaven liege bei 0,3 Prozent. Bundesweit gebe es 2.578.372 Saisonkennzeichen. Größter Vorteil des Saisonkennzeichens sei, dass das Fahrzeug nicht immer wieder neu bei der Zulassungsstelle kostenpflichtig an- und abgemeldet werden müsse. Der Halter oder die Halterin könne die Saison, während der das Fahrzeug – zum Beispiel ein Cabrio, Motorrad, Wohnmobil oder Wohnwagen – genutzt werden dürfe, selbst festlegen. Einzige Einschränkung: Der Zeitraum müsse mindestens zwei Monate und dürfe höchstens elf Monate umfassen. 2.923 und damit 41,5 Prozent der Saison-Nutzer hätten sich für eine siebenmonatige Nutzungsdauer entschieden. 2.468 oder 35 Prozent wollten das Saisonkennzeichen acht Monate lang nutzen.
Wichtig für die Nutzer sei es zu wissen, dass das Fahrzeug in der Pause der festgelegten Nutzungszeit nicht auf öffentlichem Parkraum abgestellt werden dürfe. Das Fahrzeug habe in den Monaten außerhalb des Betriebszeitraums nicht mehr den erforderlichen Versicherungsschutz.