Basisschilder

Der Gestattungsvertrag regelt die Nutzung der Schilder unter §2 Ziffer 2 und 3. Mitunter folgende Abgrenzung:
Schild Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung:
Mitgliedschaft in einer Kfz-Innung
Schild Meisterbetrieb der Kfz-Innung:
Mitgliedschaft in einer Kfz-Innung und Eintrag in der Handwerksrolle
Darin ist auch die Nutzung im Zusammenhang mit den nachfolgenden Zusatzzeichen genehmigt.
Dokumente zu diesem Thema
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Gestattungsvertrag
Der Gestattungsvertrag wird zwischen Innung und Mitgliedsbetrieb der Verbandsorganisation Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe geschlossen zum Führen von Kollektivmarke, Meisterschild, Schild "Autohandel mit Qualität und Sicherheit" und Zusatzschildern.
Zusatzzeichen gem. Gestattungsvertrag

Zusatzzeichen "Altfahrzeug-Annahme – anerkannte Werkstatt"
Der Betrieb verfügt über eine gültige Bescheinigung nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 und § 5 Abs. 3 der Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV.

Zusatzzeichen "Anerkannter Prüfstützpunkt"
Der Betrieb erfüllt die Voraussetzungen des §29 StVZO (Hauptuntersuchung).

Zusatzzeichen "eCar-Service"
Der Betrieb erfüllt die für das Führen des Zusatzzeichens vorausgesetzten Standards nach Anlage „Zusatzzeichen eCar-Service“ des Gestattungsvertrages.

Zusatzzeichen "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge"
Der Betrieb erfüllt die für das Führen des Zusatzzeichens vorausgesetzten Standards nach Anlage „Zusatzzeichen Fachbetrieb für historische Fahrzeuge".

Zusatzzeichen "Fachbetrieb für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen-Service"
Der Betrieb erfüllt ständig die für das Führen des Zusatzzeichens vorausgesetzten Standards nach Anlage „Zusatzzeichen Fachbetrieb für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen-Service".

Zusatzzeichen "Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit"
Der Betrieb erfüllt ständig die in Anlage „Gebrauchtwagen-Pflichtenkatalog“ aufgeführten Pflichten".

Zusatzzeichen "Karosserie und Lack"
Der Betrieb erfüllt die für das Führen des Zusatzzeichens vorausgesetzten Standards nach Anlage „Zusatzzeichen Karosserie und Lack".
Zusatzzeichen AÜK und verbundene ZZ gem. Gestattungsvertrag

Zusatzzeichen "Abgasuntersuchung"
Der Betrieb führt das Zusatzzeichen "AÜK Stützpunkt Innungsverband" oder hat dessen Führung beantragt und ist nach §29 in Verbindung mit den Anlagen VIII und VIIIc StVZO zur Durchführung der Abgasuntersuchung anerkannt.

Zusatzzeichen "Gasanlagenprüfung"
Der Betrieb führt das Zusatzzeichen "AÜK Stützpunkt Innungsverband" oder hat dessen Führung beantragt und ist nach §41a in Verbindung mit den Anlagen XVII und XVIIa StVZO zur Durchführung der Gasanlagenprüfung anerkannt.

Zusatzzeichen "Motorrad-AU"
Der Betrieb führt das Zusatzzeichen "AÜK Stützpunkt Innungsverband" oder hat dessen Führung beantragt und ist nach §29 in Verbindung mit den Anlagen VIII und VIIIc StVZO zur Durchführung der Abgasuntersuchung an Krafträdern anerkannt.

Zusatzzeichen "Sicherheitsprüfung"
Der Betrieb führt das Zusatzzeichen "AÜK Stützpunkt Innungsverband" oder hat dessen Führung beantragt und ist nach §29 in Verbindung mit den Anlagen VIII und VIIIc StVZO zur Durchführung der Sicherheitsprüfung anerkannt.

