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Zusatzzeichen gem. Gestattungsvertrag

Zusatzzeichen "Altfahrzeug-Annahme – anerkannte Werkstatt"

Der Betrieb verfügt über eine gültige Bescheinigung nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 und § 5 Abs. 3 der Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV.

Zusatzzeichen "Anerkannter Prüfstützpunkt"

Der Betrieb erfüllt die Voraussetzungen des §29 StVZO (Hauptuntersuchung).

Zusatzzeichen "eCar-Service"

Der Betrieb erfüllt die für das Führen des Zusatzzeichens vorausgesetzten Standards nach Anlage „Zusatzzeichen eCar-Service“ des Gestattungsvertrages.

Zusatzzeichen "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge"

Der Betrieb erfüllt die für das Führen des Zusatzzeichens vorausgesetzten Standards nach Anlage „Zusatzzeichen Fachbetrieb für historische Fahrzeuge".

Zusatzzeichen "Fachbetrieb für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen-Service"

Der Betrieb erfüllt ständig die für das Führen des Zusatzzeichens vorausgesetzten Standards nach Anlage „Zusatzzeichen Fachbetrieb für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen-Service".

Zusatzzeichen "Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit"

Der Betrieb erfüllt ständig die in Anlage „Gebrauchtwagen-Pflichtenkatalog“ aufgeführten Pflichten".

Zusatzzeichen "Karosserie und Lack"

Der Betrieb erfüllt die für das Führen des Zusatzzeichens vorausgesetzten Standards nach Anlage „Zusatzzeichen Karosserie und Lack".